Verfügung des Kreises Dithmarschen: Meldepflicht auch für kleine Veranstaltungen
Nach dem Verbot von Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern durch die Landesregierung sind im Kreis Dithmarschen ab sofort auch kleinere Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und mit diversen Auflagen verbunden, um die Verbreitung des Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen. So dürfen Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen nur durchgeführt werden,…