Verfügung des Kreises Dithmarschen: Meldepflicht auch für kleine Veranstaltungen
Nach dem Verbot von Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern durch die Landesregierung sind im Kreis Dithmarschen ab sofort auch kleinere Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 50 Personen dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und mit diversen Auflagen verbunden, um die Verbreitung des Coronavirus so gut wie möglich einzudämmen. So dürfen Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen nur durchgeführt werden, wenn bspw. eine Kontaktdatenliste mit Angaben des eingesetzten Personals, Einlasskontrollen, ausreichende Möglichkeiten zur Händehygiene und gute Belüftung der Räumlichkeiten gewährleistet werden. „Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen auf dem Gebiet des Kreises Dithmarschen werden untersagt“, so Landrat Stefan Mohrdieck in einer Amtlichen Bekanntmachung. Dies umfasse auch Veranstaltungen, bei denen im Verlauf der Öffnungszeiten damit zu rechnen ist, dass mehr als 1000 Personen den Veranstaltungsort aufsuchen.
Mehr dazu morgen in unserem Lokamagazin „WestküsteAktuell“ ab 13 Uhr.