W-U-P am 26.03.2013 ab 18:30 Uhr: Oster-Dekoration, Tremor, Straußenfarm und Änderungen in der Straßenverkehrsordnung
- Michaela Reidl, Mitglied im W-U-P-Team, wird auch in diesem Jahr interessante und auch einige ausgefallene Oster-Bastelarbeiten zeigen. In der Hauptsache werden natürliche Materialien verwendet. Zweige, Blattgrün und Moos bilden den Grundstock der einzelnen Hobby-Arbeiten.
- Nur wenige Menschen kennen die Bezeichnung "Tremor". Dabei ist Tremor ein besonderer Gesundheitszustand und kommt bei Menschen nicht selten vor. Prof. Dr. Günther Deuschl, Direktor der Klinik für Neurologie im Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, wird uns sagen, ab wann bei einem Tremor von Krankheit gesprochen werden muss. Tremor bedeutet übersetzt "Zittern". Ist Zittern eher eine Krankheit bei älteren Männern oder kommt diese Krankheit ebenso häufig auch bei Frauen vor? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, über dieses unkontrollierte Zittern mit einem Arzt einmal zu sprechen? Gibt es überhaupt medizinische Hilfen, und wenn ja, welche?
- Wer durch Schleswig-Holstein fährt, der erkennt, dass das Bundesland zwischen den Meeren eigentlich ein Agrarland mit Viehzucht ist. Rinder, Schafe, Pferde usw. sind auf den Weiden und Wiesen zu finden. In Hohenfelde an der Ostsee leben Strauße. Rund 170 an der Zahl. Ihrer Herberge ist die Straußenfarm Ostseeblick. "Herbergsvater" und Eigentümer ist Stefan Strukat, der uns mehr über Strauße und seine Farm erzählen wird. Besucher sind dort herzlich willkommen. Dass Strauße keine Streicheltiere sind, weiß man. Welchen Abstand sollten deshalb Besucher und besonders Kinder einhalten? Und wer Straußenfleisch noch nicht probiert hat, hat im hofeigenen Laden die Möglichkeit, u. a. ein entsprechendes Steak zu kaufen. Mal sehen und hören, was wir noch alles erfahren.
- Carsten Massau, Geschäftsführer, Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC), Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein, wird von uns über die neuen Änderungen im Straßenverkehrsrecht ab 1. April 2013 befragt. Diese Änderungen in der StVO betreffen z. T. auch die Radfahrer. Radfahrer, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Bei einigen Verkehrsverstößen werden die Verwarngelder ab 1. April 2013 erhöht, in der Regel um 5 Euro.
Im Einzelnen wären anzusprechen:
Alkohol, Beförderung / Beifahrer, Busspur, Einbahnstraße, Einkaufsstraßen und so genannte Fußgängerzonen, Fahren auf Gehwegen und Straßen, Fahrradhelm, Fahrradstraße, Geschwindigkeit, Inline-Skater, Musik hören: MP3-Player und ähnliche Abspielgeräte, Radfahren einzeln und in der der Gruppe, Radwege, Seitenstreifen, Telefonieren, Verkehrssicherheit und Verstöße gegen die StVO.
Die Moderation der Sendung liegt in den Händen von Dieter Konietzko.
Diese Sendung wird wiederholt
im OK Kiel am Dienstag, dem 2. April 2013, von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr, und
im OK Flensburg am Donnerstag, dem 11. April 2013, von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr.