W-U-P am 24.05.11: Sozialwahlen, Arbeitnehmer-Freizügigkeit, GKV-Zusatzbeiträge
Am Dienstag, 24. Mai 2011, beginnt ab
18.30 Uhr wieder das Magazin W-U-P (Wirtschaft-Umwelt-Politik) auf Kiel TV, dem OK Kiel Fernsehen.
Dabei geht es
u. a. um folgende Themen:
Sozialwahl – Holger Malterer berichtet
Arbeitnehmer-Freizügigkeit – Volker Lenke informiert
Gesetzliche Krankenversicherung - Dieter Konietzko über "Zusatzbeiträge"
Zu den Themen und Gästen im Einzelnen:
- Noch kann in der Sozialversicherung gewählt werden. Die Wahlunterlagen wurden im Zeitraum vom 11. bis zum 21. April 2011 zugeschickt. Mit Eintreffen der Unterlagen kann per Post gewählt werden. Am Mittwoch, 1. Juni 2011, ist Stichtag – bis dahin muss der Brief beim Versicherungsträger eingegangen sein. Wichtig: Es gilt der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels!
Einige Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften rufen zur Teilnahme an der Sozialwahl auf.
Über dieses Thema wollen wir mit Holger Malterer, früherer Geschäftsführer bei ver.di, Kreis Kiel/Plön, sprechen, denn er hat sich zur Wahl gestellt. Mittels der Sozialwahl werden die Parlamente der Versicherungen gewählt. Die Arbeitnehmer, Arbeitslosen und Rentner, also grundsätzlich alle Beitragszahler entscheiden über die Zusammensetzung der Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Bei den Ersatzkassen BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK), KKH-Allianz und der hkk wählen die Mitglieder die Verwaltungsräte.
Wahlberechtigt sind die Beitragszahler einschließlich Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und Mitglieder der Ersatzkassen, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität spielt keine Rolle.
- Für acht ost-europäische Länder gilt ab 1. Mai 2011 eine neu geregelte Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Ab 1. Mai 2011 können Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten sind, uneingeschränkt eine Arbeit in Deutschland aufnehmen. Sie genießen volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit, benötigen also keine Arbeitserlaubnis mehr. Die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit wird dazu beitragen, den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften langfristig zu decken und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern.
Zu uns ins Studio kommt Volker Lenke, Geschäftsführer Operativ bei der Agentur für Arbeit in Kiel. Für Bürgerinnen und Bürger aus acht mittel-und osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt ab 1. Mai 2011 volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Staatsangehörige aus Estland, Lettland und Litauen sowie aus Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien brauchen ab sofort keine Genehmigung mehr, um in Deutschland zu arbeiten. So sieht es der Beitrittsvertrag für diese sogenannten EU-8-Staaten vor, die der Europäischen Union im Jahr 2004 beigetreten sind.
Wir gehen der Frage nach, was diese Regelung für den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein bedeutet.
- Gesetzliche Krankenversicherung: Müssen arbeitslose Arbeitnehmer auch Zusatzbeiträge zahlen? Diese Frage wird uns W-U-P-Moderator Dieter Konietzko beantworten. Bisher lautet die Antwort: Bei Bezug von Arbeitslosengeld I "Ja"; bei Bezug von Arbeitslosengeld II, auch HartzIV genannt, "Nein". Doch diese klare Regelung wurde zum 1. Januar 2011 vom Bundesgesetzgeber auch geändert!
Weitere Themen sind in Vorbereitung.
Dr. Christiane Salzbrenner und Dieter Konietzko führen wieder durch das Programm.
Diese Sendung wird wiederholt im OK Kiel am Dienstag, dem 31. Mai 2011, von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr und
im OK Flensburg am Donnerstag, dem 9. Juni 2011, von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr.