Neue Nutzungssatzung des OKSH in Kraft
Am 3. Dezember 2007 stand sie im Amtsblatt, seit dem 4. Dezember 2007 ist
sie gültig: die neue OK-Nutzungssatzung. Seit der Verselbstständigung
des Offenen Kanals am 1.Oktober 2006 orientierte sich der OKSH noch an der
alten Regelung der ULR (jetzt MA HSH), jetzt hat der OKSH-Beirat
beschlossen und eine neue Satzung ist in Kraft!
Die
wichtigsten Veränderungen gegenüber der alten Regelung
bedingen sich durch Ausführungen des OK-Gesetzes und sonstige
rechtliche Neuerungen, insbesondere des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrags.
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Der
Zugang zum Offenen Kanal in Schleswig-Holstein ist nun auch
Anwohnern aus Süddänemark und Hamburg möglich. -
Schulen
können einfacher am Offenen Kanal partizipieren. -
Die
Untersagung von Beiträgen obliegt dem OKSH-Leiter. -
Feste
Sendeplätze sind als Regelfall möglich. -
Die
Beiträge im Offenen Kanal können im Internet verbreitet
werden.
Die komplette OK-Nutzungssatzung können Sie unter oksh.de/informieren/rechtsfragen einsehen.