Medienkompetenz weiter stärken: Landesregierung und OKSH unterzeichnen Zuwendungsverträge
Auch dieses Jahr wird der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) vom Land zur Stärkung der Medienkompetenz finanziell unterstützt. Minister Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei, und Henning Fietze, Leiter des OKSH, unterzeichneten zwei Zuwendungsverträge über insgesamt 350.000 Euro. Für die institutionelle Förderung wird der OKSH mit 200.000 Euro unterstützt. 120.000 Euro werden für Projektförderungen zur Verfügung gestellt, die der OKSH an Dritte, wie beispielsweise Kitas, Jugendtreffs, Schulen, Volkshochschulen, Büchereien oder Kommunen weiterleitet. Für die Verleihung des Medienkompetenzpreises SH sind 30.000 Euro vorgesehen.
Ab sofort können pädagogisch Tätige in Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, der Jugendverbandsarbeit, der Schulsozialarbeit, der außerunterrichtlichen Medienarbeit, der Familien- oder Erwachsenenbildung, der Seniorenarbeit, Kommunen, freien Initiativen oder Vereinen, einen Antrag auf Förderung von Medienkompetenzprojekten stellen.
Anträge an den OKSH sind bis zum 28. April 2023 möglich und zu richten an den OKSH, Henning Fietze, Hamburger Chaussee 36, 24113 Kiel, gerne auch als Mail (foerderung@oksh.de).
Den Antrag und nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf www.förderung.oksh.de. Wer nicht weiß, ob ihre oder seine Idee förderfähig ist, kann den OKSH gerne kontaktieren entweder per mail foerderung@oksh.de oder telefonisch unter 0431/ 6400 413.
Der OKSH freut sich auf zahlreiche und gute Anträge – in dem Wissen, dass durch die Begrenzung der Fördersumme auch in diesem Jahr nicht alle Vorhaben unterstützt werden können.
Hier geht es zum Pressetext der Landesregierung.