Aus – und Fortbildung im Offenen Kanal (September 2009)

1       Ausgangslage
1.1    Warum soll gerade der Offene Kanal sich bei der
Medienausbildung engagieren?
1.2     Darf der Offene Kanal sich stärker bei der
Medienausbildung engagieren und darf er dies mit
seinem Rundfunkgebührenanteil finanzieren?
1.3     Die Nachfrage nach Medienausbildung ist groß
1.4     Bereits jetzt findet Medienausbildung im Offenen
Kanal statt
2        Mögliche Struktur von Medienausbildung
2.1     Kompetenzfelder
2.2     Keine Medienausbildung ohne Kooperation
3        Methoden
3.1     OK-Spezialität: Sendung
3.2     Aktive Medienarbeit
3.3     Theorie-Praxis Wechsel:“kleine Intervalle“
3.4     Die Lernenden da abholen, wo sie sind
3.5     Technik darf Inhalte nicht prägen
3.6     Medienpädagogik braucht externe Inhalte
3.7     Die ewigen Themen
4        Was ist zu tun?
4.1     Konzepte entwickeln
4.2     Kommunikation intensivieren
4.3     Campus Funk vervollständigen
4.4     Angebot qualifizieren

1 Ausgangslage

Eine der „Säulen“, auf denen der Offene Kanal steht, ist seit langem die Säule „Ausbildungs­sender“. Sie steht für die umfangreichen Aktivitäten des OKSH im Bereich der Aus- und Fortbildung im Medien­bereich (Medienausbildung). Wegen der großen Nachfrage soll die Medien­ausbildung im Offenen Kanal ausgebaut werden ohne dass dieser seine Aufgabe als Bürgersender oder als Medienkompetenzvermittler gegenüber seinen bisherigen Zielgruppen vernachlässigen will.
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1.1 Warum soll gerade der Offene Kanal sich bei der Medienausbildung engagieren?

Offene Kanäle sind seit vielen Jahren in Deutschland das Rückgrat der praxisorientierten Medienkompetenzvermittlung und haben sich auf diesem Gebiet bewährt. Das gilt auch für die nichtkommerziellen Ausbildungskanäle in Deutschland, so auch für den Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal. Er komplettiert das sonstige medienorientierte Berufs­aus­bildungsangebot in der Hansestadt. In Schleswig-Holstein fehlt bislang ein entsprechendes Angebot, obwohl auch hier die Nachfrage nach Aus- und Fortbildung für Berufe im Bereich der audiovisuellen elektronischen Medien ungebrochen ist. Der Offene Kanal, der

  • bereits große Erfahrungen mit der Medienausbildung hat,
  • ein Ort ist, an dem bereits personelle Kapazitäten und Kompetenzen sowie technische Gerätschaften vorhanden sind,
  • umfangreiche Erfahrungen mit Lernprozessen im Medienbereich hat,
  • wegen der Finanzierung mit Rundfunkgebühren ein zuverlässiger Partner ist,
  • durch seine technischen Verbreitungsmöglichkeiten Sendungen ermöglichen und damit Lernprozessen ein konkretes und motivierendes Ziel bieten kann,
  • sich selbst durch den Kontakt zu professionellen Medienproduzenten weiter entwickeln und diese Erkenntnisgewinne anderen vermitteln kann,
  • als Ort, der keiner anderen Einrichtung zugehörig und für alle Institutionen ein gleichermaßen geeigneter Ansprechpartner ist und der
  • sich als bereits vorhandene Einrichtung sinnvoller und effektiver mit der Aufgabe Medienausbildung befassen kann als eine neu zu schaffende Einrichtung kann die Tätigkeit der Berufsbildungsinstitutionen – genau wie TIDE in Hamburg – sinnvoll ergänzen.

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1.2 Darf der Offene Kanal sich stärker bei der Medienausbildung engagieren und darf er dies mit seinem Rundfunkgebührenanteil finanzieren?

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Beide Fragen sind zu bejahen. Es bestehen im Ergebnis keine rechtlichen Bedenken gegen Medienausbildungsaktivitäten und deren Finanzierung aus den Rundfunkgebührenmitteln des OKSH:

  • Medienausbildungsaktivitäten, auch wenn es um beruflich verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten geht, werden von der Rechtsbegrifflichkeit „Förderung und Vermittlung von Medienkompetenz“ in § 2 Abs. 1 Satz 2 OK-Gesetz umfasst. Weder das Gesetz selbst noch seine Begründung grenzen diese Aufgabenstellung ein. Nach der Gesetzesbegründung ist die Kooperation mit Bildungs­institutionen aus­drücklich gewollt. Mag der OKSH bislang eher mit Schulen als mit Berufsausbildungs­institutionen zusammen arbeiten, so ist der darauf nicht beschränkt. Die Gesetzesbegründung erwähnt denn auch die Zusammenarbeit mit Schulen nur beispielhaft.Die Aufgabenzuweisung in § 2 Abs. 1 Satz 2 OK-Gesetz ist – wie grundsätzlich alle Regelungen dieser Art im Rundfunkrecht – dynamisch. So vermerkt die Regierungs­vorlage denn auch, durch das OK-Gesetz sollen „der Bestand (des Offenen Kanals) gesichert und Entwicklungsmöglichkeiten offen gehalten werden“. Es ist Sache des OKSH, unter Berücksichtigung der Medienentwicklung darüber zu entscheiden, in welchem Bereich, gegenüber welcher Zielgruppe und mit welchen Inhalten er tätig werden will.
  • Medienkompetenzvermittlung gehört nach § 40 Abs. 1 Satz 4 RStV zu den sog. besonderen Aufgaben, die mit Rundfunkgebührenmitteln gefördert werden dürfen. Es ist nicht ersichtlich, dass die Begrifflichkeit in § 40 RStV einen anderen Inhalt hat als in § 2 Abs. 1 OK-Gesetz.Die Erlaubnis, Rundfunkgebührenmittel für die Medienkompetenzvermittlung einzusetzen, wurde 1999 in den Rundfunkstaatsvertrag aufgenommen, u.a. um die Finanzierung der bis dahin schon lange existierenden Medienkompetenz­aktivitäten der Landesmedienanstalten aus der Rundfunkgebühr rechtlich abzu­sichern. Schon damals waren die Aktivitäten breit gefächert, eine davon war seit 1996 der Ausbildungs- und Fortbildungskanal in Bayern. Als der Gesetzgeber den Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal 2003/4 aus der Taufe hob, ließ er sich ebenfalls davon leiten, dass § 40 Abs. 1 RStV die Rundfunkgebührenfinanzierung des Projekts zulässt.

Insgesamt ist Medienausbildung im Offenen Kanal möglich, Änderungen im OK-Gesetz oder der OK-Satzung sind nicht notwendig.
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1.3 Die Nachfrage nach Medienausbildung ist groß

Eine Mediengesellschaft produziert grundsätzlich eine Nachfrage nach beruflich nutzbarer Medien­kompetenz. Diese Nachfrage gibt es sowohl bei denen, die mit ihrer ganzen Arbeitskraft Medien produzieren oder den Umgang mit Medien vermitteln wollen („professionell„), als auch bei denen, die in einem eigentlich medienfernen Beruf doch Medienkenntnisse oder Medienvermittlungskenntnisse benötigen („beiläufig„).

Viele, die Medien konsumieren, würden mit der Produktion von Medien gern auch ihr Einkommen bestreiten („professionelle Medienproduzenten„). Für diese Gruppe gibt es wenig verlässliche Zahlen über die Ausbildungswünsche von Schulab­gängern, doch die große Nachfrage für die Ebenen „Ausbildung“ (Mediengestalter Bild/ Ton), „Studium“ und „Studienabsolventen“ ist bekannt.

Anders als vor fünf bis zehn Jahren sind inzwischen in vielen Studiengängen Medienmodule integriert, in denen Studierende aller Fächer praktisches Medienwissen erwerben („beiläufige Medienproduzenten„). Oft finden derartige Module im Offenen Kanal oder in enger Zusammenarbeit mit ihm statt.

Bei der Ausbildung von professionellen Medienpädagogen überwiegt oft das theoretische Wissen, für die Medienpraxis fehlen Grundkenntnisse und Erfahrung. Auch Pädagogen in Kindergarten, Kita, Schule und ausserschulischer Bildung („beiläufige Medien­pädagogen„) benötigen Mediengrundwissen und Medienvermittlungswissen für ihre speziellen Bedürfnisse.
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1.4 Bereits jetzt findet Medienausbildung im Offenen Kanal statt

Der Offene Kanal Schleswig-Holstein ist selbst als Träger von Ausbildung aktiv. So gibt es

  • vier Stellen für Auszubildende für den Beruf Mediengestalter Bild/Ton,
  • vier Stellen für medienpädagogische Volontäre.
  • Im Offenen Kanal wird eine sehr große Anzahl (2008: 97 Pers.) Praktikanten betreut und er ist damit der größte Anbieter in Schleswig-Holstein von Medienpraktika für Schülerinnen und Schüler, Studierende und sich auf dem Arbeitsmarkt Orientierende.

Diese Angebote reichen jedoch, wie die Nachfrage verdeutlicht, nicht aus.
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2 Mögliche Struktur von Medienausbildung

2.1 Kompetenzfelder

Zielgruppe

Kompetenzen/ Module

professionelle Medienproduzenten

angehende Profis für elektronische Medien

Für z.B. Nachrichtensprecher, Videocutterin, Radioreporter oder Kamerafrau

Profis anderer Medien

Für z.B. Cutter, damit diese Multimedia-DVD’s erstellen können oder Print-Journalisten, die Videos für die online-Ausgaben ihrer Zeitung produzieren

Medien-Grundwissen in ausgewählten Bereichen

Ergänzungsmodule, die nur im Offenen Kanal möglich sind wie z.B. Licht, Ton und Kamera im Studio; Senden; Experimente mit der TV- oder Radiooberfläche.Fortbildungsmodulemedienpraktische und mediengestalterische ModuleFortbildungsmodulemedienpraktische und mediengestalterische Module
beiläufige Medienproduzenten

Andere Berufe, die eine grundsätzliche Beherrschung der Medienproduktion erfordern.

Für z.B. Historiker, die Zeitzeugen­interviews aufnehmen, Biologen, die Fliegen filmen oder Informatiker, die Medienprodukte online stellen.

Medien-Grundwissen in definiertem Umfang

medienpraktische Module, die nur im Offenen Kanal möglich sind wie z.B. Licht, Ton und Kamera im Studio; Senden.

mediengestalterische Module (von der Idee bis zum Beitrag)

professionelle Medienpädagogen

Dipl.-(Medien)-Pädagogen, Sozial­pädagogen und Erzieher, die haupt­beruflich im medienpädagogischen Arbeitsfeld tätig sind.

Für z.B. Referenten von Bürger- und Ausbildungsendern, Mitarbeiter von pädagogischen Instituten (Uni/ FH/ Volkshochschule), Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, die „Medienbeauftragte“ sind etc.

Medienpraxis und ausgewählte medienpädagogische Vertiefung

  • medienpraktische Module, die nur im Offenen Kanal möglich sind wie z.B. Licht, Ton und Kamera im Studio; Senden.
  • Erprobung „aktive Medienarbeit“
  • präventiver Jugendmedienschutz
  • Gestaltung des Handlungsfeldes Multiplikatorenfortbildung
  • Konzepterstellung, Durchführung und Evaluation von medienpäd. Projekten
beiläufige Medienpädagogen

alle, die beruflich als Wissensvermittler tätig sind und dabei auch „private“ Medienkompetenz vermitteln.

Für z.B. Erzieherinnen und Lehrkräfte, Sozialpädagogen und Erwachsenenbildner

Medien- und medienpädagogisches Grundwissen

  • medienpraktische und mediengestalterische Module
  • Einführung in die Medienpädagogik und deren Bedeutung für die Praxis
  • Beispiele für medienpädagogisches Handeln
  • Evaluation eigener Projekte

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2.2 Keine Medienausbildung ohne Kooperation

Der Offene Kanal kann natürlich keine vollständigen Ausbildungsabschnitte von Hoch­schulen, Fachschulen oder beruflichen Schulen anbieten oder gar „Medienlehrkräfte“ ausbilden – das ist eindeutig eine staatliche Aufgabe. Gleichwohl kann der OKSH seine Hilfe bei der Durchführung verschiedener Module anbieten. Bei diesen Kooperationen werden die zu verabredenden Module

  • in enger Abstimmung mit unterschiedlichen Kooperationspartnern und in deren eigener Verantwortung geplant und durchgeführt,
  • präzise auf die jeweiligen Curricula und dazu passsenden Zeitfenster ausgerichtet,
  • sorgfältig auf das Erreichen genau definierter Kompetenzen hin organisiert und
  • in einem stetigen Wandel, der durch den technischen Fortschritt bedingt ist, diesem angepasst.

Dies bedeutet auch, dass die Kosten für die Durchführung von Ausbildungsmodulen in der Regel vom originären Ausbildungsträger getragen werden. Dem Offenen Kanal obliegt es dabei, auf seine Kosten für die Durchführung von Medienausbildung günstige und angemessene Rahmenbedingungn zu schaffen.
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3 Methoden

Auch beruflich orientierte Medienausbildung bedient sich der bewährten und effektiven Methoden der Medienpädagogik mit den OK-eigenen Spezifika.
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3.1 OK-Spezialtiät: Sendung

Medienaus- und Fortbildung im Offenen Kanal unterscheidet sich an einem wichtigen Punkt von entsprechenden Aktivitäten außerhalb: Im Offenen Kanal wird gesendet. Dies führt in der Praxis zu besseren Aus- und Fortbildungserfolgen:

  • Die Beteiligung an einer „echten“ Produktion motiviert stärker als eine theoretische Unterweisung oder eine Produktion ohne Chance auf Verbreitung.
  • Der Projektcharakter sowie das Arbeiten auf einen Termin, eine Sendung, eine Veranstaltung hin haben einen hohen Praxisbezug.
  • Die Ausbildung beim Senden („on air“) erlaubt das Trainieren von Arbeitstechniken (Telefoninterview, Livegespräche ohne Korrekturmöglichkeiten mit Gästen, verantwortliche Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen hinter der Kamera), die sonst nicht oder sehr schwer simuliert werden könnten.
  • Die Rückmeldung (Lob, Kritik, Information) durch die neutralen Zuschauer verstärkt die Motivation und führt zu einer konkreten Selbstreflektion.

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3.2 Aktive Medienarbeit

Es gibt viele Wege, Verständnis über Medien zu erlangen. Im Offenen Kanal gilt das Prinzip der aktiven Medienarbeit: Wer Medien selbst macht („Partizipations­kompetenz“), nimmt Medien auch anders wahr („Rezeptionskompetenz“) und versteht Medien besser („Sach­kompetenz“). Alles zusammen bezeichnet man als „Medienkompetenz“. In der Praxis hat sich dieser vermeintliche Umweg – über die Partizipationskompetenz die Sach- und Rezeptionskompetenz zu erschließen – als der Weg erwiesen, der am meisten Spaß macht, damit am besten motiviert und die höchste Lerneffektivität mit sich bringt.
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3.3 Theorie-Praxis Wechsel: „kleine Intervalle“

Zur Vermittlung von technischen Vorgängen wird am besten in einem kurzschrittigen Theorie-Praxis-Wechsel gearbeitet. Auf einen kurzen theoretischen Impuls erfolgt die Umsetzung der neuen Informationen an der Technik, mit der Software. Daraufhin erfolgt wiederum ein Impuls, der auf das frisch Gelernte aufbaut, mit erneuter Erprobung. Dieser schnelle Methodenwechsel muss gut vorbereitet sein, damit die Lernschritte sinnvoll aufeinander aufbauen.
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3.4 Die Lernenden da abholen, wo sie sind

Das Umfeld der Lernenden, deren Interessen und Bedürfnisse, deren Herkunft, deren Vor­wissen, deren Medienerfahrungen – alles dies ist notwendig zu wissen, bevor Medien­lernen einsetzt. Diese „Anamnese“ steht am Anfang eines jeden Medienlern­prozesses und wird deshalb sinnvoller Weise mit ersten Mediennutzungen verbunden. Letztlich sollen die Medien den Lernenden dienen und nicht umgekehrt.
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3.5 Technik darf Inhalte nicht prägen

Obwohl Medienpädagogik Lernprozesse rund um Medien organisieren will und damit naturgemäß ein intensiver Technikeinsatz verbunden ist, darf doch die optische Dominanz der Technik nicht darüber hinweg täuschen, dass Technik letztlich nur ein Transportmittel für Inhalte ist. Nicht alles, was technisch möglich ist, macht inhaltlich Sinn. Insbesondere viele Softwarelösungen gehen weit über die Anforderungen auch fort­geschrittener Anwender hinaus und verlangen eine gestalterische Bescheidenheit, die es zu üben gilt.
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3.6 Medienpädagogik braucht externe Inhalte

Genau wie Medien Inhalte brauchen, um überhaupt wahrgenommen zu werden, um überhaupt „gefüllt“ ihre digitalen Bahnen ziehen zu können, braucht jede medien­pädagogigsche Aktivität Inhalte, um überhaupt durchgeführt werden zu können. Da bietet es sich an, entweder bei – beiläufigen Befassungen – ohnehin anstehende Inhalte zu erarbeiten oder aber – bei medienzentrierten Aktivitäten – theoretische Medien­themen (z.B. Medienwirkung) als Inhalt für medienpädagogische Prozesse zu wählen.
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3.7 Die ewigen Themen

Mediendidaktik, also die Befassung mit der Vermittlung von Medienkompetenz, muss – will sie aktuell bleiben – das Bleibende im Auge behalten.

  • Bedeutung: Was sagt mir ein Mediendokument? Wie ist die Mediensprache?
  • Auswahl: Die Rezipienten müssen in der Lage sein, aus dem breiten Medienangebot das für sie Richtige und Wichtige auszuwählen.
  • Verifizieren: Die Rezipienten müssen erkennen können, welchen Wahrheitsgehalt ein Medienangebot hat.
  • Realitätsnähe: Die Rezipienten müssen erkennen können, ob und wie sich Realität und Medien unterscheiden. Wo ist die wahre Welt hinter den Medien?
  • Wirtschaftlichkeit: Die Rezipienten müssen erkennen können, ob sie sich das Medienangebot, das sie anspricht, auch leisten können.
  • Verflechtung: Die Rezipienten müssen wissen, wem ein Medium gehört, welches wirtschaftliche und politische Interesse hinter einer Medienbotschaft steht, wer einen Vorteil von der Verbreitung und Rezeption der Botschaft hat.

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4 Was ist zu tun?

4.1 Konzepte entwickeln

Vor organisatorischen oder technischen Veränderungen ist die Entwicklung von Konzepten für die verschiedenen Ausbildungsbereiche erforderlich.

  • Es sind Module für die unterschiedlichen Anforderungen (professionelle Medien­produktion, beiläufige Medienproduktion, professionelle Medienpädagogik, beiläufige Medienpädagogik) in Abstimmung mit möglichen Kooperationspartnern zu entwickeln.
  • Konzepte und Informationen müssen die unterschiedlichen Angebote für Video, Audio und Multimedia berücksichtigen.
  • Bei der Ausbildung von Lehrkräften ist ein systematischer Anteil von Medien­ausbildung von der Universität über die LiA (= Lehrkräfte in Ausbildung )-Ausbildung bis hin zur späteren Schulpraxis erforderlich. Der Offene Kanal bringt sich gern in diese Aktivitäten ein.
  • In das medienpädagogische Landeskonzept, das zur Zeit die wichtigsten Anbieter von Medienkompetenzprojekten erarbeiten, sind insbesondere die medien­pädagogischen Ausbildungsmodule einzubinden. In diesem Rahmen sollen flächen­deckend ein Mediaführerschein für Lehrkräfte und ein Medienportfolio für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden.
  • Bei den Konzepten der Ausbildungsmodule müssen die rundfunkorientierten OK-Spezifika (TV- und Radiosender, TV-Studios, Radio-Außenstudios, etc.) zugrunde gelegt, hervorgehoben und kommuniziert werden.
  • Beim Medienpreises Schleswig-Holstein sollen die vorhandenen Preise deutlicher als Preise für Studierende einerseits und als Preise für Schülerinnen und Schüler andererseits kommuniziert werden.

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4.2 Kommunikation intensivieren

Einmal entwickelte und organisierte Ausbildungsangebote müssen den kooperierenden Einrichtungen und deren Ausbildungsverantwortlichen kommuniziert werden.

  •  Auf der OKSH-Homepage und als Druck sollen Informationen für Ausbildungs­einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Um die Neuausrichtung deutlich zu machen, Vorurteilen entgebenzuwirken und um das professionelle Umfeld zu verdeutlichen, ist es erforderlich, dass die Sender (nicht die Einrichtungen) neu benannt werden: Flensburg TV statt OK Flensburg, Westküste FM statt OK Westküste. Der Zeitpunkt der Umbenennung wird an den Beginn neuer Aktivitäten geknüpft.

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4.3 Campus Funk vervollständigen

Für TV und Radio sind die Bemühungen zu verstärken, Campus Funk einzurichten.

  • Campus TV soll – in Kiel und in Flensburg – mit einem neuen Konzept gestartet werden. Dabei sollen in einem ersten Schritt Studierende eine regelmäßige Sendung produzieren und in diese Sendung ohnehin an der Uni/ FH entstehende Beiträge einbinden. Im Bedarsfall kann die Produktion dieser Sendung durch Praktikanten und Auszubildende des Offenen Kanals unterstützt werden. Bisher wurden die Beiträge für verschiedene Campus TV Projekte von den Studierenden eigens für die Sendung angefertigt. Wegen des hohen Arbeitsaufwands und dem wechselnden Zeitbudget der Studierenden sind die bisherigen Campus TV Projekte gescheitert.
  • Das in Kiel praktizierte Prinzip „jede Hochschule und Fachhochschule ein Radio­außenstudio“ soll auch in Lübeck und an der Westküste Anwendung finden.

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4.4 Angebot qualifizieren

Um den gehobenen Ausbildungsanforderungen von Kooperationsveranstaltungen mit Hoch­schulen gerecht zu werden, muss das Ausbildungsangebot in einigen Bereichen auf ein personell und technisch höheres Niveau gebracht werden.

  • Es ist eine Liste von Referenten zu erstellen, denen einerseits die Möglichkeiten des Offenen Kanals vertraut sind, die aber andererseits auf einem hohen fachlichen Niveau Medieninhalte vermitteln können.
  • Technisch muss in den TV-Studios in Kiel und Flensburg die Lichttechnik so modernisiert werden, dass sie Ausbildungsansprüchen genügt. Die Tontechnik ist ausreichend. Bei der Bildtechnik muss die Möglichkeit der „blue screen“ eröffnet werden. Außerdem müssen digitale Aufnahmemöglichkeiten geschaffen werden, damit eine Weiterverbreitung der Aufnahmen in digitalen Formaten möglich ist.

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