Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) ist seit dem 15. September 2006 eine rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
Organe des OKSH sind der
- Beirat, das Beschlussorgan des Offenen Kanals, und die Leiterin oder der Leiter (Leitung). Die Leitung ist u. a. für die Aufstellung des Haushaltsplans sowie die Feststellung des
- Jahresabschlusses für die Anstalt verantwortlich.
Geschichte
Am 15. September 2006 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag, den Offenen Kanal in eine eigenständige Trägerschaft zu überführen: die Anstalt öffentlichen Rechts „Offener Kanal Schleswig-Holstein“. Diese „OKSH-Anstalt“ nahm zum 1. Oktober 2006 ihre Arbeit auf. Seit dem Sendestart des OK Kiel am 16. Dezember 1991 war die Unabhängige Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) Trägerin des Offenen Kanals. Durch die Absicht der Landesregierungen Schleswig-Holsteins und Hamburgs, die Medienanstalten beider Länder zum 1. März 2007 zu fusionieren und diese gemeinsame Einrichtung einheitlich mit regulatorischen Aufgaben zu betreuen, war eine Neuorganisation des Offenen Kanals notwendig geworden.
Beirat
Der OKSH-Beirat ist das Beschlussorgan der OKSH-Anstalt. Im OK-Gesetz steht in § 6, wie sich der Beirat zusammensetzt:
- zwei Vertreterinnen oder Vertretern der schleswig-holsteinischen Mitglieder des Medienrates der Landesmedienanstalt,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Heimatbunds e. V.,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter des Interdisziplinären Zentrums Multimedia der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,
- einer Vertreterin oder einem Vertreter, der oder die von der oder dem Beauftragten für Minderheiten und Kultur der Landesregierung bestimmt wird.
Mitglieder des 4. OKSH-Beirats
(Amtszeit November 2021 bis November 2026)
Mitglieder des 3. OKSH-Beirats
(Amtszeit November 2016 bis November 2021)
Mitglieder des 2. OKSH-Beirats
(Amtszeit Oktober 2011 bis Oktober 2016)