Neue Coronavorschriften für den Offenen Kanal Lübeck
Der Offene Kanal Lübeck musste unter der neuen Landesverordnung bezüglich Corona einige Änderungen vornehmen: ab Montag, dem 22.11.2021, gilt bei uns die 2G-Regel.
Wer also dem Offenen Kanal Lübeck einen längeren Besuch abstatten möchte, muss entweder geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind der Technikverleih oder ein knapper Besuch für Auskünfte, da herrscht weiterhin die 3G-Regel und es genügt ein aktueller Schnelltest.
Trotz, dass vieler unserer Mitarbeiter im Homeoffice sind, bleibt der Offene Kanal Lübeck unter Beachtung der Hygienevorschriften zu gewohnten Zeiten geöffnet.