150.000 Euro zur Förderung von Medienkompetenzprojekten – Antragstellung noch bis 24. März möglich
Auch im Jahr 2022 stellt die Landesregierung 150.000 Euro für Medienkompetenzprojekte von Vereinen, Schulen und Verbänden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) verwaltet diese Landesmittel.
Im Jahr 2021 konnten hiermit 24 Projekte von der Kita bis zur Seniorenarbeit, die sich der Vermittlung von Medienkompetenz verschrieben haben, gefördert werden.
- Es gilt die Förderrichtlinie des OKSH, in der (insbesondere in § 2) auch steht, welche Art von Projekten gefördert werden können.
- Wir freuen uns über kleine wie große Projektvorhaben – bei einer großen Anzahl kann es zu Teilbewilligungen kommen.
- An Schulen können nur „außerunterrichtliche“ Vorhaben gefördert werden zum Beispiel Arbeitsgruppen, Projekte oder Schulsozialarbeits-Aktionen.
- Der Antrag ist schlank gehalten und bedarf eines Anhangs mit einer genaueren Projektbeschreibung
- Für den Fall, dass es zu einer positiven Förderentscheidung kommt, bieten wir Ihnen einen Fördervertrag an. Das Muster finden Sie hier.
Hier finden Sie alle näheren Informationen.
Der Zeitplan
- Antragsfrist ist der 24. März 2022
- Eine Entscheidung über eine eventuelle Förderung fällt bis zum 30. März 2022.
- Ein gefördertes Projekt sollte nicht länger als 12 Monate dauern, muss aber spätestens zum 1. Dezember 2023 vollständig abgerechnet sein.
Anträge bitte an den
Offenen Kanal Schleswig Holstein
z. Hd. Henning Fietze
Hamburger Chaussee 36
24113 Kiel
gern auch als Mail (foerderung@oksh.de)