FördeRunde am 20. März: Bundesteilhabegesetz, Aufnahme von Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz
In dieser FördeRunde möchte Moderator Thomas Borowski mit seinen Gästen über zwei aktuelle Themen sprechen:
- „Erstes Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ (TOP 2)
Auch wenn es sich um die Umsetzung eines Bundesgesetzes handelt, so ist dies doch eine Gelegenheit, „Teilhabe“ unter landespolitischen Gesichtspunkten zu diskutieren. - „Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen“ (TOP 25)
Hier handelt es sich um eine Initiative, eine Landesregelung entsprechend im GG zu verankern. Wegen der Bedeutung des Schutzes der Minderheiten in SH und dessen bundesweiter Vorbildfunktion wollen wir diesen Antrag zum Anlass einer Befassung in der FördeRunde nehmen.
Die einstündige Diskussion wird jeweils am Dienstag vor einer Landtagssitzung produziert und ausgestrahlt
- auf KielTV (OK Kiel Fernsehen) am gleichen Abend um 20.00 Uhr und am Mittwoch um 14.00 und um 21.00 Uhr (Kiel, Rendsburg, Eckernförde, Neumünster),
- auf Kiel FM (OK Kiel Hörfunk) am Mittwoch um 14.00 Uhr
- auf Westküste FM (OK Westküste Hörfunk) am Mittwoch um 13.00 Uhr (Heide, Husum, St. Peter-Ording),
- auf Lübeck FM (OK Lübeck Hörfunk) am Mittwoch um 15.00 Uhr (Neustadt – Lübeck – Bad Oldesloe – Ratzeburg) und
- auf Flensburg TV (OK Flensburg Fernsehen) am Freitag um 17.30 Uhr (Flensburg, Schleswig, Niebüll, Kappeln).
Außerdem ist die Sendung kurz nach der Aufzeichnung in unserer Mediathek jederzeit abrufbar. Nähere Informationen zur FördeRunde finden Sie hier.
Die Landtagssitzung selbst vom 21. bis 23. März 2018
Mi. und Do. von 10 – 13 Uhr, sowie
Mi. und Do. von 15 – 18 Uhr und
Fr. von 10 – ca. 14 Uhr
können Sie auch live auf KielTV oder im livestream des OKK sehen.