Bürgerfunk stärken statt marktunfähige privater Sender aus Rundfunkgebühren finanzieren Bundesverband Bürger- und Ausbildungsmedien lehnt entsprechende Pläne der sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) ab
Rundfunkgebühren dürfen nicht zur Dauersubventionierung unrentabler
privat-kommerzieller lokaler und regionaler TV- und Hörfunksender genutzt
werden. Mit Geldern der Gebührenzahler privatkommerzielle lokale/regionale
Sender zu subventionieren wäre ein Systembruch innerhalb der dualen
Medienordnung der Bundesrepublik.
Vielmehr bietet das gestiegene Rundfunkgebührenaufkommen die große Chance, den
Bürgerrundfunk in der Bundesrepublik nachhaltig zu stärken. Für die
Weiterentwicklung des deutschen Mediensystems ist es wenig zielführend, wenn
unrentable private Programmveranstalter de facto zu Lasten des gemeinnützigen
Bürgerfunks mit Gebührengeldern künstlich beatmet werden sollen. Eine
entsprechende Initiative der sächsischen Landesmedienanstalt stößt daher auf die
eindeutige Ablehnung des Bundesverbandes Bürger- und Ausbildungsmedien (bvbam).
Es wäre zudem sinnvoller, wenn die sächsische Medienpolitik dafür Sorge tragen
würde, die für die Privatfunksubventionierung vorgesehenen Mittel in den Aufbau
sächsischer Bürgermedien zu investieren.
Bürgermedien sind heute an vielen Standorten nicht nur eine publizistische
Plattform, sondern auch Lern- und Lehrorte für angehende Medienschaffende. Auf
dieser Basis erfüllen die Bürgermedien auch eine publizistische
Ergänzungsfunktion zwischen Bildschirm, Radio, Internet und APP.
Daher gilt es in diesen zukunftsgerichteten Bereich zu investieren anstatt in
unrentable traditionelle defizitäre private lokale Rundfunkanbieter, teilte der
bvbam mit.