Foerderung von Medienprojekten: Antraege willkommen!
"Die Vermittlung von Medienkompetenz bedarf der Unterstützung. Projektanträge können ab sofort beim OKSH gestellt werden!" fasst Peter Willers, Leiter des OKSH, kurz zusammen. Der OKSH verwaltet im Jahr 2017 Landesmittel in Höhe von insgesamt 100.000 Euro, die für Medienprojekte, vornehmlich für außerschulische Arbeit, bereitstehen.
"Die Übertragung dieser Aufgabe ist ein
Vertrauenszeichen des Landes, über das sich der OKSH sehr freut", so
Willers weiter über diese bundesweit einmalige Regelung.
Die Förderung von Medienkompetenz und
digitaler Teilhabe ist einer der Schwerpunkte der Digitalen Agenda,
die die Landesregierung Ende vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Mit den Worten "Medienbildung ermöglicht es den
Menschen, sich in der Medienlandschaft zu orientieren und aktiv
mitzuarbeiten" hatte Ministerpräsident Torsten Albig am 16. Februar 2017 einen Zuwendungsvertrag mit dem OKSH unterschrieben, in dem auch die Übertragung der Förderaufgabe an den OKSH geregelt ist.
"Ohne Förderrichtlinien geht es nicht, aber ein Anruf, ob das geplante Projekt überhaupt förderfähig ist, macht immer Sinn" ergänzt Willers. Insbesondere die Förderkriterien (Innovationsgehalt, Reichweite, Landesweite
oder überregionale Bedeutung, Kooperationsanteil, Modellcharakter) geben einen guten Hinweis, für welche Projekte Mittel fließen können.
Die Förderrichtlinien, die ab 1.März 2017 gelten, finden Sie hier.