Stellungnahme des OKSH-Beirats zum Lokalfunk
Auf seiner Sitzung am 21. Mai 2014 hat der Beirat des Offenen Kanals Schleswig-Holstein folgenden Beschluss gefasst:
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Von den Plänen, ein oder mehrere kommerzielle, also
werbefinanzierte Lokalradios in Schleswig-Holstein einzurichten, ist
der OKSH nicht betroffen; insofern äußert er sich dazu nicht. - Das Selbstverständnis des Offenen Kanals, auf der Basis des
OK-Gesetzes Gruppen oder Einzelpersonen Rundfunkbeiträge zu
ermöglichen, entspricht seinem Konzept für die Durchführung von
nicht-kommerziellem Lokalfunk. - Der OKSH stellt gern seine organisatorische Infrastruktur, seine
Erfahrung bei der Aktivierung bei Bürgerinnen und Bürgern für die
Medienpartizipation und sein technisches Knowhow für eine Ausweitung
nicht-kommerziellen Lokalfunks in Schleswig-Holstein zur Verfügung. - Da der OKSH an allen Hochschul-Standorten in Schleswig-Holstein,
mit Ausnahme von Wedel und Rendsburg, bereits auf dem jeweiligen
Campus Radiostudios mit Sendemöglichkeit betreibt, sieht er keine
Notwendigkeit, Campusfunk zusätzlich zu forcieren. - Für den Fall, dass sich bei der Suche nach Frequenzen an dem
Standort Kiel eine Möglichkeit der besseren Versorgung des OK Kiel
Radio, Kiel FM, ergibt, wäre der OKSH sehr dankbar. - Konkret bietet der OKSH an, seine räumlichen und organisatorischen
Möglichkeiten zu nutzen, insbesondere am Standort Flensburg. Dort
betreibt der OKSH in seinem Medienzentrum und mit einem vorhandenen
Radiostudio bereits einen Bürgerfunk, der problemlos zu
terrestrischem Lokalfunk erweitert werden kann. Diesen räumlichen
und organisatorischen Rahmen kann der OKSH, ohne dass weitere Kosten
entstehen, beisteuern. - Die Finanzausstattung des OKSH erlaubt keine zusätzlichen Ausgaben
für Sendeleitungen oder -anlagen.