Zur Konkretisierung der Form der selbstbestimmten Kompetenz-Erwerbs-Dokumentation sind zwei wesentliche Entscheidungen zu treffen:
- Ist eine einmalige oder eine kontinuierliche Selbst-Dokumentation sinnvoller?
- Wie offen soll die Selbstdokumentation sein?
Die Festlegung auf einen kontinuierlichen Dokumentationsprozess liegt nahe. Die Entwicklung der Medien, die gesellschaftlichen Veränderungen durch die Medienentwicklung sind äußerst dynamisch, kaum vorhersehbar und nur schwer zu beeinflussen. Insofern ist die einmalige Zertifizierung nach der Teilnahme an einem Kurs – wie sie etwa für den PKW-Führerschein lebenslang gilt – für Medienkompetenzen nicht zielführend. Der Erwerb von Medienkompetenz ist vielmehr eins der besten Beispiele für die Notwendigkeit eines lebenslangen Lernprozesses – und damit auch für eine prozessbegleitende Dokumentation.
Ob ein Medienlernprozess eher an einem vorgegebenen Raster oder eher offen dokumentiert werden soll, ist von den angestrebten Zielen abhängig.
Die Dokumentation von Kompetenzen durch vorformulierte Werke („hat einen Film gemacht“) fördert bei den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Lehrkräften,
- Vorstellung der konkreten, für den Medienlernprozess notwendigen Aktivität,
- die Entstehung eines Vokabulars für diese Aktivität und
- die Kenntnis der Formulierung einer Kompetenz, ferner die Fähigkeit,
- de Reihenfolge und
- die Vollständigkeit der Erwerbsprozesse von Kompetenzen sicherzustellen
sowie
- eine Übersicht über insgesamt notwendige Kompetenzen zu erlangen.
Aber auch offene Beschreibungen haben unbestreitbare Vorteile. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
- erarbeiten ihre Medienwelt selbst und
- formulieren eigene Gedanken über notwendige Kompetenzen und
- strukturieren selbst den dazu notwendigen Lernprozess.
Die Medienwelt jedoch ist komplex, unübersichtlich, in dauernder Veränderung begriffen und oft nur schwer zu verstehen. Aus diesen Gründen ist ein Lernprozess, der von Medien- und Bildungsexperten vorstrukturiert ist, unverzichtbar. Allerdings sind dabei
- ausreichend Freiräume für eigene Aktivitäten, Formulierungen, Kompetenzbeschreibungen zu lassen, die von den Schülerinnen und Schülern selbst erstellt werden,
- Verfahren einzuhalten, die dafür sorgen, dass die vorformulierten Kompetenzen (einschließlich der dafür vorgesehenen Lernmodule) regelmäßig an neue technische und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst werden.
Umfangreiche Medienlernprozesse sind also nur über eine Zwischenform oder eine Mischform zu erreichen. Mit anderen Worten: das MediaLogbuch muss folgende Kriterien erfüllen:
- vorformulierte Werke, deren Ausführung ein Kompetenznachweis ist,
- die Werke müssen altersadäquat sein,
- die Fantasie anregend,
- dem kindlichen oder Jugendlichen Tätigkeitsdrang Raum gebend,
- dem vorhandenen Curriculum angepasst,
- für Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar und verständlich formuliert,
- für Lehrkräfte unterrichtsnah beschrieben und
- messbar („erledigt“ oder „nicht erledigt“) aufgeführt.
Dies alles erfordert sorgfältig formulierte Werke, die auf der Grundlage entwicklungspsychologischer Erkenntnisse einzelne Medienlernziele für jede Altersgruppe differenziert und aufeinander aufbauend beschrieben sind. Dabei ist es hilfreich, wenn die konkrete Ausführung in dieser Aktivitätsbeschreibung auch unterschiedliche unterrichtliche Nutzungen zulässt.
- Für die eine Lehrkraft ist es völlig ausreichend, einzelne, konkret beschriebene Kompetenzen im Unterricht zu vermitteln.
- Die andere Lehrkraft betrachtet Portfolioarbeit als elementaren Baustein der Unterrichtsgestaltung und wendet diese Methode auch auf Medienbildung an.
Auch eine außerschulische Nutzung je nach Lerngegenstand ist durchführbar. Mit dem MediaLogbuch wird letztlich dem Medienbildungsprozess der Kinder und Jugendlichen eine Struktur geboten, die aus Anregungen für die Durchführung von Medienbildungsmodulen besteht.