150.000 Euro zur Förderung von Medienkompetenzprojekten
Auch im Jahr 2020 stellt die Landesregierung 150.000 Euro für Medienkompetenzprojekte von Vereinen, Schulen und Verbänden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) verwaltet diese Landesmittel; Peter Willers, der Leiter des OKSH, und Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei, unterzeichneten heute einen entsprechenden Vertrag.
Anträge an den OKSH sind bis zum 16. März 2020 möglich.
Die Rahmenbedingungen:
– Es gilt die Förderrichtlinie des OKSH in der (insbesondere in § 2 der Förderrichtlinie) auch steht, welche Art von Projekten gefördert werden können. Projekte an Schulen können nur dann gefördert werden, wenn es sich nicht um Unterricht handelt. (Dafür ist das IQSH bzw. der jeweilige Schuletat zuständig.)
– Der OKSH freut sich auf einen formlosen Antrag.
– Auf der o.g. Website steht auch ein Muster einer Fördervereinbarung, die in dem Fall einer positiven Förderentscheidung abgeschlossen wird.
– Es liegt in der Natur der Sache, dass einzelne Projekte antragsgemäß oder teilweise oder gar nicht gefördert werden können.
Der Zeitplan:
– Anträge bitte an den OKSH, Peter Willers, Hamburger Ch. 36, 24113 Kiel, gern auch als Mail (willers@oksh.de)
– Antragsfrist ist der 16. März 2020 13 Uhr (Posteingang).
– Eine Entscheidung über eine eventuelle Förderung fällt bis Ostern.
– Ein Projektanfang ist also ab dem 15. April 2020 oder später realistisch.
– Ein gefördertes Projekt sollte nicht länger als 12 Monate dauern, muss aber spätestens zum 1. Dezember 2021 vollständig abgerechnet sein.
PS: Es gibt auch wieder einen Medienkompetenzpreis SH – der Termin ist aber noch nicht mit allen Beteiligten abgestimmt. mekopreis-sh.de im Auge behalten!!!